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Schnell & Sicher

Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen.
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Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.

In Deutschland sind Fluchtwege in der ASR A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für Arbeitsstätten geregelt.

Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010.

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